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Mantel

1. Mantel bei Wertpapieren: Urkunde, in der bei Aktien das Anteilsrecht bzw. bei Anleihen die Forderung verbrieft ist. Auf dem Mantel sind u. a. Wertpapiernummer, Firma, Nennbetrag sowie Ausstellungsdatum und Ort, bei Schuldverschreibungen zusätzlich Zinstermin und Zinssatz sowie Teile der Anleihebedingungen zu vermerken. - Außer dem Mantel gehören zum Wertpapier die Kupons; nur beide zusammen sind verkäuflich, daher werden aus Sicherheitsgründen in der Depotabteilung die Mantel meist getrennt von den Kupons im M.tresor aufbewahrt. - 2. Aktienmantel bzw. GmbH-Mantel: Die gesamten Anteilsrechte einer Kapitalgesellschaft (Aktien, GmbH-Anteile, Kuxe), die ohne den ursprünglichen Geschäftsbetrieb verkauft werden. Die den Mantel kaufenden Unternehmer umgehen dadurch eine formelle Gründung, um Kosten zu sparen oder eine besondere Konzessionierung zu vermeiden. Die "leere" Gesellschaftsform für eine Zulässigkeit des Mantelkaufs ist umstritten (Mantelgründung). - 3. Steuerliche Behandlung: Bei der Körperschaftsteuer kein Verlustabzug möglich, wenn eine Gesellschaft wirtschaftlich ihre Identität verloren hat, insbes., wenn mehr als 75% der Anteile übertragen werden und die Gesellschaft anschließend den Betrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen wieder aufnimmt (sog. Mantelkauf; § 8 IV KStG). Gilt ebenso für den Gewerbeverlust.

 

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