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Feuer-Haftungsversicherung

Sonderform der Haftpflichtversicherung. Gegenstand ist die Gewährung von Versicherungsschutz für den Fall, daß durch ein während der Versicherungsdauer auf dem Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadensereignis gem. § 1 AFB 87 und ergänzenden Klauseln Sachen eines Dritten zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen und der Versicherungsnehmer deshalb aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. - Rechtsgrundlage waren früher die Bedingungen für die Feuerhaftungs-Versicherung (FHB). Das Feuerhaftungsrisiko wird heute vielfach als Umwelthaftpflichtrisiko angesehen und in der Umwelthaftpflichtversicherung mitgeregelt.

 

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