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Finanzierungsgesellschaft

1. Wesen: Unternehmung, deren Betriebszweck die Beschaffung von Finanzierungsmitteln, insbes. Kapitalbeschaffung, für nahestehende Unternehmungen ist. Finanzierungsgesellschaft neigen zur Beherrschung der von ihnen finanzierten Unternehmungen. - 2. Abgrenzung: Grenzen zum Kreditinstitut fließend; Finanzierungsgesellschaft leisten keinesfalls Dienst im Zahlungsverkehr, sondern kaufen von anderen Unternehmungen zwecks dauernder Übernahme (i. d. R.) oder zum Weiterverkauf Aktien oder Obligationen auf mit Kapital, das sie durch eigene Emission von Aktien oder Obligationen erwerben. Finanzierungsgesellschaft vereinfachen und beschleunigen die Kapitalbeschaffung der zu finanzierenden Unternehmungen und vermindern das Risiko für Kapitalgeber. - 3. Arten: Investment-Trust, Effektenhandelsgesellschaft (kauft Effekten meist nur zu Spekulationszwecken auf), Voting-Trust, Holding-Gesellschaft oder Übernahmegesellschaft (kauft Effekten von am Kapitalmarkt unbekannten Unternehmungen auf, sog. nichtmarktfreie Effekten), finance company. - Die deutschen Finanzierungsgesellschaft sind mitunter auf bestimmte Industriezweige spezialisiert. Manche Finanzierungsgesellschaft haben internationale Bedeutung; zahlreich vertreten in der Schweiz.

 

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