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gleitende Arbeitszeit

Gleitarbeitszeit. 1. Begriff: Nicht auf bestimmte Anfangs- und Endtermine festgelegte Arbeitszeit. Arbeitsorganisatorische Regelung, bei der die Arbeitnehmer innerhalb bestimmter festgelegter Zeitspannen persönlichen Arbeitsbeginn und persönliches Arbeitsende selbst bestimmen können. - Ziel: Erhöhung der individuellen Gestaltungsspielräume und Entlastung des Berufsverkehrs in Ballungsgebieten. - Die Modelle der g. A. reichen von der Gestaltung der täglichen über die wöchentliche (gleitende Arbeitswoche) bis zur jährlichen Arbeitszeit (Sabbatical, Jahresarbeitszeitvertrag). - 2. Die g. A. setzt sich zusammen aus Gleitzeit (z. B. von 7.00-9.00 Uhr und von 15.00-19.00 Uhr) und Kernzeit (Zeit zwischen den Gleitzeiten; in dieser muß der Arbeitnehmer im Betrieb anwesend sein). - 3. Einführung der g. A. ist - falls ein Betriebsrat vorhanden - mitbestimmungspflichtig (§§ 87 Nr. 2 BetrVG). Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 5 ArbZG) sind zu beachten. - 4. Zum Nachweis der geleisteten Arbeitszeit ist in geeigneter Weise eine Zeiterfassung (z. B. durch Stechuhr) zu gewährleisten. - Vgl. auch Arbeitszeitmodelle, Arbeitszeitflexibilisierung.

 

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