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Großhandelsunternehmung

Großhandlung. 1. Begriff: Institutionen (Betriebe), deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinn zuzurechnen ist (institutionelle Interpretation des Begriffs Handel). Großhandelsunternehmung treten in unterschiedlichen Betriebsformen (Betriebsformen des Handels) auf. Sie sind auf nahezu allen Stufen der Absatzkette tätig, insbes. dann, wenn durch Einschaltung selbständiger Institutionen die Aufgaben der Distribution rationeller als durch den direkten Kontakt zwischen Hersteller (Anbieter) und Weiterverarbeiter (Abnehmer) abgewickelt werden können. - 2. Charakteristische Tätigkeiten: Sammeln von kleinen Warenpartien und deren Veräußerung an Großabnehmer (kollektierende G.), Ankauf größerer Mengen, deren Aufteilung und Weiterverkauf (distribuierende G.); zentrale Aufgabe der G., die Waren an den Einzelhandel abzusetzen. Weitere wichtige Funktionen: Lagerhaltung (lagerhaltende Großhandlung), aber auch das Streckengeschäft. - 3. Bedeutung: Der Beitrag einzelner Großhandelsunternehmung zur Versorgung der Wirtschaft ist je nach Menge, Art und Intensität der übernommenen Handelsfunktionen stark unterschiedlich. Überall dort, wo die Funktionsausübung durch private Großhandelsunternehmung als überflüssig oder zu teuer angesehen wird, sind sie von der Ausschaltung (direkter Vertrieb) oder von konkurrierenden, meist auf genossenschaftlicher Basis arbeitenden Großhandelsunternehmung bedroht (landwirtschaftliche Waren- und Verwertungsgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Einkaufsgenossenschaften).

 

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