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landwirtschaftliche Waren- und Verwertungsgenossenschaft

1. Begriff: Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe errichtete Genossenschaft; Konkurrenzorganisationen zum Landhandel. - 2. Aufgaben: a) Beschaffung von Saatgut, Düngemitteln und Futtermitteln, Maschinen sowie aller sonstigen Betriebsmittel; b) Absatz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, häufig nach vorheriger Be- oder Verarbeitung der Produkte; c) Beratung der Mitglieder in fachlichen Fragen, Empfehlung neuer Arbeitsverfahren, Prüfung der beschafften Waren im Hinblick auf Qualität und Eignung für die Mitgliederbetriebe und Einwirkung auf die Anlieferung qualitativ einwandfreier landwirtschaftlicher Erzeugnisse. - 3. Arten: Bezugs- und Absatzgenossenschaften sowie ländliche Kreditgenossenschaften mit Warenverkehr, Molkereigenossenschaften, Viehverwertungsgenossenschaften, Eierverwertungsgenossenschaften, Obst- und Gemüseverwertungsgenossenschaften, Winzergenossenschaften, sonstige Warengenossenschaften. - 4. Regionaler Zusammenschluß der örtlichen l.W.-u.V. zu Zentralgenossenschaften, die ihrerseits Zentralinstitute für das gesamte Bundesgebiet gegründet haben (vgl. Genossenschaftswesen; genossenschaftlicher Verbund).

 

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