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Gründungsbericht

Gründerbericht, von den Gründern schriftlich zu erstattender Bericht über den Hergang der Gründung. Im Gründungsbericht sind ggf. die wesentlichen Umstände zu schildern, von denen die Angemessenheit der Leistungen für Sacheinlagen oder Sachübernahmen abhängt, namentlich die vorausgegangenen Rechtsgeschäfte, die auf den Erwerb durch die Gesellschaft hingezielt haben, die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus den letzten beiden Jahren und beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Betriebserträge aus den letzten beiden Geschäftsjahren. Desgleichen ist anzugeben, ob und in welchem Umfang bei der Gründung für Rechnung eines Mitglieds des Vorstands oder Aufsichtsrats Aktien übernommen worden sind und ob und in welcher Weise ein solches Mitglied sich einen besonderen Vorteil oder für Durchführung oder Vorbereitung der Gründung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen hat (§ 32 AktG).

 

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