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Halter eines Kraftfahrzeuges

Kraftfahrzeughalter, Begriff des Straßenverkehrsrechts für diejenige natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft, die für eigene Rechnung ein Kraftfahrzeug in Gebrauch hat und diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (also nicht notwendig der Eigentümer). Halter eines Kraftfahrzeuges e. K. ist u. a. verpflichtet, für die Instandhaltung des Kfz, besonders für seine Betriebssicherheit zu sorgen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Er unterliegt einer besonderen, als Gefährdungshaftung ausgestalteten Kraftfahrzeughaftung.

 

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