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Handelsmanagement

1. Begriff: Führung von Unternehmungen des Handels durch den Eigentümer der Unternehmung selbst (meist bei mittelständischen Handelsbetrieben) oder durch angestellte Manager (meist bei Großbetrieben des Handels und in den Zentralen der Konzentrations- und Kooperationsformen des Handels; kooperative Gruppen des Handels). Die wachsende Bedeutung der letzten Gruppe hat zu einer zunehmenden Professionalisierung und Akademisierung im Handelsmanagement geführt, die wiederum Voraussetzung für die Nutzung der neuen Informationstechnologien bei der Unternehmensführung sind. - 2. Die Führungsbereiche des Handelsmanagement umfassen Ziel- und Mittelentscheidungen sowie Planung und Kontrolle aller unternehmenspolitischen Entscheidungen hinsichtlich ihres Beitrags zur Zielerreichung. Also: a) konstitutive Entscheidungen (Betriebsformenwahl, Standort, Betriebsgröße, Rechtsform, Organisation, ggf. Fusion); b) laufende Entscheidungen (Kombination der Produktionsfaktoren gem. Modell im Stichwort Handelsbetrieb). - 3. Aufgaben im einzelnen: Handelsmarketing, hierbei insbes. Steuerung von Warenwirtschaftssystemen; Personalpolitik; Finanzierungs- und Investitionspolitik mit einem Schwergewicht bei der regionalen Standortplanung, die eine Voraussetzung für die konzentrierte, rationale Warenlogistik schafft; das gesamte Rechnungswesen einschl. Controlling, das durch den Einsatz von EDV-Anlagen und die Möglichkeiten der raschen Datenfernübertragung eine zunehmende Bedeutung als aktuelle Informationsbasis für die gesamte Unternehmenspolitik gewinnt. - Vgl. auch Handelsforschung III.

 

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