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internationale Produkthaftung

Gegenstand der Produkthaftung sind Schäden, die ein fehlerhaftes Produkt, das industriell hergestellt worden ist, an Menschen (Gesundheit) oder Sachen (Eigentum) hervorruft. Es haften regelmäßig alle am Produktionsprozeß Beteiligten. Haften mehrere Personen, so kann der Geschädigte jede für den vollen Schadenersatz in Anspruch nehmen. Die EU hat eine Richtlinie (1995) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Prokukte erlassen, die mittlerweile in den meisten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Die wesentliche Neuerung dieser EU-Richtlinie ist die verschuldungsunabhängige Haftung.

 

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