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Kreditkauf

Kauf von Wirtschaftsgütern, bei dem die Leistung des Käufers (Bezahlung) zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, und der Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt die Gegenleistung kreditiert. - 1. Kreditkauf von Kaufleuten im Rahmen der vereinbarten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (Zielkauf). - 2. Kreditkauf von Konsumenten als Teilzahlungs- bzw. Abzahlungsgeschäft (Teilzahlungskredit).

 

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