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Kreditsicherung

Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten. Möglichkeiten der K.: a) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch; b) Sicherungsübereignung von Mobilien, insbes. des Warenlagers; c) Verpfändung bzw. Beleihung von sonstigen Vermögenswerten, z. B. Lombardierung von Wertpapieren; d) Bürgschaftsübernahme durch Dritte (Bürgschaft); e) Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren auf Ziel. - Vgl. auch Kreditsicherheiten.

 

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