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Markteintrittsschranken

Marktzutrittsschranken, Nachteile eines neu auf einen Markt eintretenden Unternehmens gegenüber den auf diesem Markt befindlichen Anbietern (strategische Gruppe). - Formen (nach J. S. Bain): (1) absolute Kostenvorteile aufgrund eines Know-how-Vorsprungs; (2) Betriebsgrößenvorteile (je größer, je größer der Marktanteil) aufgrund der Nutzung von Skalenerträgen; (3) Produktdifferenzierungsvorteile u. U. aufgrund von Konsumentenpräferenzen für eingeführte Produkte (Markentreue, Markenkenntnis). - Strategien zur Überwindung von M.: Vgl. Markteintrittsstrategien. - Wettbewerbsrecht: Durch ein Unternehmen oder Unternehmenszusammenschluß entstandene Schranken des Marktein- bzw. Marktzutritts in rechtlicher oder tatsächlicher Art; bei der Prüfung der Marktbeherrschung (vgl. auch Marktmacht) zu berücksichtigen. - Vgl. auch Marktaustrittsschranken.

 

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