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Marktmacht

Kriterium der Wettbewerbstheorie zur Kennzeichnung des Wettbewerbsgrades auf einem Markt. Marktmacht wird dabei i. S. von Marktbeherrschung interpretiert, die tendenziell zur Ausschaltung des Wettbewerbs führt. - Die Bekämpfung von Marktmacht durch Verhinderung von Kartellen, Fusionskontrolle und Entflechtung von Konzernen (Kartellrecht) ist die vordringlichste Aufgabe der Wettbewerbspolitik.

 

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