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Entflechtung

1. Begriff aus dem Sprachgebrauch des alliierten Besatzungsrechts nach 1945: Maßnahmen zur Auflösung von Konzernen und sonstigen durch Unternehmenszusammenschluß entstandenen Machtgruppen im Industrie- und Kreditwesen, insbes. des wettbewerbsfähigen Großbankensystems (Dekonzentration III). Im Gegensatz zur Dekartellierung wurde bei der Entflechtung die rechtliche und wirtschaftliche Auseinandersetzung erforderlich. - 2. Durchführung: Lösung der Eigentumsverbindungen: a) durch Verbote (1) personeller Verflechtung, (2) der Inhaberaktien, (3) des Depotstimmrechts; b) durch Neugründung von Teilunternehmungen. - 3. Stand: Das Ergebnis der Entflechtung ist durch neue Unternehmenszusammenschlüsse in verschiedenen Wirtschaftszweigen wieder beseitigt worden; z. B. im Bankwesen. - Entflechtungsmöglichkeiten fordert die Monopolkommission in ihrem Dritten Hauptgutachten für 1978 und 1979, um unvermeidbare Lücken bei der Kontrolle des Konzentrationsprozesses in Einzelfällen nachträglich korrigieren zu können.

 

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