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Mindestbemessungsgrundlage

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Erbringt ein Unternehmer (entgeltliche) Lieferungen und (sonstige) Leistungen an nahestehende Personen (z. B. Angehörige), Arbeitnehmer oder an seine Gesellschafter (i. w. S. Gesellschafterverbrauch), so ist Bemessungsgrundlage mindestens der Wert, der im Fall des Eigenverbrauchs oder Gesellschafterverbrauchs zugrunde gelegt würde. Das tatsächliche Entgelt ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn es diese Mindestbemessungsgrundlage übersteigt (§ 10 V UStG).

 

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