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öffentliches Gut

social good, Kollektivgut. 1. Begriff: a) I. e. S.: Begriff zur Abgrenzung von Individualgütern mit Hilfe bestimmter Merkmale. - b) I. w. S. wird die Theorie der ö. G. mit der Theorie der öffentlichen Ausgaben und des Marktversagens identifiziert. - 2. Charakteristische Merkmale (Musgrave): a) Nichtanwendbarkeit des Ausschlußprinzips: Die Nutzung des ö. G. kann nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden, da der Nutzungsausschluß z. B. aus technischen Gründen nicht durchsetzbar ist. - b) Nichtrivalisierender Konsum: (Nichtrivalitätsaxiom): Der den Individuen aus der Nutzung des ö. G. zufließende Nutzen ist unabhängig von der Zahl der Nutzer (kein Überfüllungsproblem). - c) Zusammenhang der beiden Gründe und externer Effekte: Während die Entscheidung über Art, Umfang und Verteilung privater Güter durch die dezentrale Abstimmung der individuellen Präferenzen über den Marktmechanismus erfolgt, ist die Entscheidung über die Erstellung ö. G. das Ergebnis eines kollektiven Willensbildungsprozesses (Kollektiventscheidung). Die genannten Merkmale verhindern eine effiziente Allokation dieser Güter über den Marktmechanismus (Marktversagen). - Im Rahmen der Neuen Politischen Ökonomie wird allerdings versucht, auch die Entscheidungen über ö. G. auf die individuellen Präferenzen zurückzuführen. - d) Weitere Gründe für das Marktversagen und damit für die Rechtfertigung einer öffentlichen Gütererstellung: lange Reifezeiten von Investitionen und hohes Investitionsrisiko (Forschung und Entwicklung); langfristig sinkende Durchschnittskosten; intergenerative Effekte der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. - Vgl. auch meritorisches Gut.

 

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