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Personalinformationssystem

1. Charakterisierung: In der betrieblichen Datenverarbeitung ein Softwaresystem, das persönliche Daten der Mitarbeiter bearbeitet; dies umfaßt die Verwaltung der Stammdaten der Mitarbeiter, die Bearbeitung tatsächlicher (Fluktuation) und potentieller (Personalplanung) Personalbewegungen, die Arbeitszeiterfassung, die Mitarbeiterbeurteilung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung. - 2. Mitbestimmung: Die Neueinführung eines Personalinformationssystem macht wegen der erhöhten gesellschaftlichen Sensibilität hinsichtlich personenbezogener Daten (Datenschutz) oft langwierige Abstimmungsprozesse erforderlich. - 3. Arbeitsrechtliche Regelungen: Vgl. Personalakte. - Vgl. auch betriebliches Informationssystem, IPIS (Internationales Personalinformationssystem).

 

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