Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Preisempfehlung

unverbindliche Preisempfehlung. 1. Begriff: Eine nicht auf vertraglicher Bindung beruhende, lockere, aber in den praktischen Auswirkungen einer solchen Bindung oft der Preisbindung zweiter Hand gleichkommende Art der Preisbeeinflussung durch den Hersteller. - 2. Formen: a) Händler-P.: Hersteller (seltener Großhändler) schlagen den Einzelhändlern - meist in Preislisten - die Wiederverkaufspreise vor; dem Konsumenten sind diese i. d. R. nicht bekannt. - b) Verbraucher-P.: Hersteller empfehlen offen den Wiederverkaufspreis, meist durch Aufdruck auf der Ware. - 3. Zweck: Hersteller versuchen ein in etwa einheitliches Preisniveau für ihre Produkte zu erreichen, um bei den Konsumenten vorhandene Preis-Qualitätsvorstellungen nicht zu gefährden. Handelsbetriebe akzeptieren Preisempfehlung als Kalkulationshilfe oder nutzen diese für gezielte Preisunterbietungen. - 4. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: a) Unzulässig: Nach der (umstrittenen) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 28, 208) verstoßen u. Preisempfehlung gegen §§ 15, 38 GWB, wenn der Hersteller bei Händlern und Verbrauchern bewußt solche Umstände ausnutzt, welche die Durchsetzung der Preisempfehlung begünstigen, z. B. Preisaufdruck oder Bekanntgabe der Preisempfehlungen in der Werbung. - b) Zulässig: Bei Markenwaren sind u. Preisempfehlung zulässig (§ 38 a GWB); bei Mißbrauch (z. B. das Aussprechen von Mondpreisempfehlungen) kann das Bundeskartellamt die u. Preisempfehlung für unzulässig erklären. Zulässig sind Bruttopreislisten, die ausschließlich den Händlern zugänglich gemacht werden. Auch Vereinigungen von kleinen und mittleren Unternehmen dürfen u. Preisempfehlung aussprechen, wenn diese dazu dienen, die Leistungsfähigkeit der Beteiligten gegenüber Großbetrieben oder großbetrieblichen Unternehmensformen zu fördern und dadurch die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern (§ 38 II GWB); diese Vereinigungen dürfen neben u. Preisempfehlung auch Empfehlungen für Werbemaßnahmen, Absatzgestaltung und zur Rationalisierung geben.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Preiselastizität
Preisermittlung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : entscheidungsorientierte Kostenrechnung | Weinbaukataster | selbstverwaltete sozialistische Marktwirtschaft | Ursprungslandprinzip | Grossing-up-Verfahren
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum