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Quant

nicht (so fein wie für die Verwendung oder Fragestellung erforderlich) unterteilbare Einheit eines Bezugsobjektes (Bezugsgröße), Wirtschaftsgutes, Vorganges oder Parameters, die natürlich (ein Mitarbeiter), technisch (ein Fahrzeug) oder rechtlich-kommerziell (z. B. Angebot von Mehrstückpackungen, Standardportionen, Mindestabnahmemenge bzw. -entgelte, Pauschalentgelte) bedingt sein kann. Quant können homogen oder heterogen (z. B. Pauschalreise) zusammengesetzt sein oder nur den Rahmen für die Auswahl durch den Nutzer (z. B. Netzkarte, kaltes Buffet) festlegen. Der Quantencharakter kann auch zeitlich als Bindungsdauer (-intervall) oder (zunächst unbestimmte) Nutzungsdauer (Totalkapazität) in Erscheinung treten. - Folge: Der Quantencharakter kann zu speziellen Formen der Verbundenheit (Ausgabenverbundenheit, Erlösverbundenheit) führen, die die Disponierbarkeit und Zurechenbarkeit im Rechnungswesen einschränken.

 

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