Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Quotenkonsolidierung

durch das HGB in § 310 für sog. Gemeinschaftsunternehmen vorgesehene Möglichkeit der Konsolidierung. Das sind Unternehmen, die von einem in den Konzernabschluß einbezogenenen Mutter- oder Tochterunternehmen gemeinsam mit einem oder mehreren nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen geführt werden. Gemeinschaftsunternehmen stehen nicht in einer Konzernbeziehung zu einem der sie führenden Unternehmen (vgl. Konzernabschluß). Gemeinschaftsunternehmen, die zugleich assoziiertes Unternehmen i. S. von § 311 I HGB (vgl. Konzernabschluß) sind, können zwischen der Quotenkonsolidierung und der Konsolidierung nach der Equity-Methode wählen. - Quotenkonsolidierung ist ein besonderes Konsolidierungsverfahren (Gegensatz: Vollkonsolidierung, Equity-Methode) und bedeutet: Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträge des Gemeinschaftsunternehmens werden entsprechend dem Beteiligungsprozentsatz des Konzernmutterunternehmens in den Konzernabschluß einbezogen. Auf die Quotenkonsolidierung sind grundsätzlich die gleichen Konsolidierungsregeln wie auf die Vollkonsolidierung anzuwenden. Aus dem Charakter der Quotenkonsolidierung ergibt sich allerdings, daß ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter (§ 307 HGB) nicht anfällt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Quotenkartell
Quotenreferenzverfahren

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Beweisverfahren | Mietkaution | Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen | Rationalisierungskartell | Brainstorming
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum