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Recherche

wird in Patentsachen auf Antrag von jedermann zur Ermittlung öffentlicher Druckschriften über den Stand der Technik (§ 43 PatG) oder auf Prüfungsantrag (§ 44 PatG) vom Deutsches Patentamt (DPA) durchgeführt (§ 43 PatG) und dem Antragsteller sowie dem Anmelder in einem Bericht zum Stand der Technik mitgeteilt (§ 43 Abs. 7 PatG). Die Recherche ist Bestandteil des patentrechtlichen Prüfungsverfahrens und kann daher nur bis zum Ablauf von 7 Jahren nach Eingang der Anmeldung beantragt werden (§ 58 Abs. 3 PatG), allgemeine Auskünfte zum Stand der Technik sind nach § 29 Abs. 3 PatG möglich. Im europäischen Patenterteilungsverfahren (Art. 92 Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)) und in der internationalen Phase des Anmeldeverfahrens nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Art. 15 Patent Cooperation Treaty (PCT)) ist die Recherche zwingend vorgeschrieben; der Recherchebericht wird mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung veröffentlicht (Art. 93 EPÜ, Art. 21 PCT, Regel 48 AO PCT) und steht damit auch Dritten zur Einsicht offen. Im Gebrauchsmusterrecht ermittelt das Patentamt auf Antrag von jedermann die zur Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gegenstandes eines Gebrauchsmusters oder einer Gebrauchsmusteranmeldung in Betracht zu ziehenden öffentlichen Druckschriften und erstellt einen Recherchebericht.

 

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