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Reihenuntersuchung

planmäßige ärztliche Untersuchung bestimmter Gruppen, z. B. von Jugendlichen, Angehörigen polizeilicher oder militärischer Verbände, Belegschaftsmitgliedern bestimmter Industrie- oder Handelszweige (z. B. Betreiber von kerntechnischen Anlagen, Nahrungsmittelbetriebe) zur Überprüfung ihres Gesundheitszustandes oder zur Feststellung etwa vorhandener spezieller Strahlenbelastungen und Infektionen (Typhus, TBC, Geschlechtskrankheiten etc.). Reihenuntersuchung erfolgen: (1) im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, vielfach aufgrund gesetzlicher oder polizeilicher Vorschriften; (2) im Rahmen des werkärztlichen Dienstes der Betriebe.

 

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