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sonstige Verbindlichkeiten

Bilanzposten auf der Passivseite gem. § 266 HGB. Sammelposten für alle Verbindlichkeiten, die nicht unter die Position C. 1 bis C. 7 der Bilanzgliederung fallen, u. a. Steuerschulden (gesonderter Vermerk bei nichtkleinen Kapitalgesellschaften (Größenklassen)), noch nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter, einbehaltene Sozialbeiträge (gesonderter Vermerk bei nichtkleinen Kapitalgesellschaften), fällige Provisionen, außerdem der Teil der Aufwendungen des Geschäftsjahres, der erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben verpflichtet (= antizipative Posten; Abgrenzung).

 

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