Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Standardsoftware für die Kostenrechnung

1. Begriff: Von Softwareunternehmen erstellte EDV-Programme, die geeignet sind, unmittelbar bzw. nach Vornahme geringer Modifikationen (insbes. Schnittstellenprogrammierung) zur Durchführung der Kostenrechnung im Unternehmen eingesetzt zu werden. - 2. Bedeutung: Traditionell sind die in der Praxis vorfindbaren EDV-Programme der Kostenrechnung betriebsindividuell erstellt. Ausgehend von zunächst sehr einfach aufgebauten Konzepten wurden sie im Laufe der Zeit durch Erweiterungen und Ergänzungen verfeinert, ohne jedoch bei diesem Prozeß das Grundkonzept ändern zu können. Die hardwarebedingte massive Erweiterung der EDV-Möglichkeiten (z. B. Datenbankorientierung) ist deshalb nur selten genutzt worden. Standardsoftware erweist sich heute als konzeptionell weiterentwickelter, flexibler und zudem wirtschaftlicher als eigenentwickelte Programme, so daß selbst Großunternehmen trotz des damit verbundenen erheblichen Umstellungsaufwands verstärkt Standardsoftware für die Kostenrechnung f. d. K. einsetzen. - 3. Arten: Der Markt für Standardsoftware für die Kostenrechnung f. d. K. ist mit steigender Tendenz sehr breit; das Spektrum reicht von Software für Großunternehmen, die erhebliche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Hardware stellen, jedoch Flexibilität (breites Spektrum an Auswertungsmöglichkeiten, kostenrechnungssystembezogene Flexibilität, z. B. Nebeneinander von Voll- und Teilkostenrechnung) bieten, bis zum Angebot von auf Personal Computern installierbarer Software, die für Klein- und mittlerweile auch für Mittelbetriebe dafür geeignet ist, die gesamte Kostenrechnung durchzuführen. - Vgl. auch Kostenrechnungssoftware.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Standardsoftware
Standardtransformation

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Objektivität | Treuhänderdepot | Haushaltssatzung | Aufzinsung | Vertrauensgut
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum