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Strukturreform

1. Sammelbegriff für die Überlegungen und Vorschläge für eine Reform in der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, um angesichts der demographischen Änderungen in der Bundesrep. D. für die Zukunft die Finanzierung der Renten zu sichern. - Die Vorschläge erstrecken sich von Überlegungen zu Einsparungsmöglichkeiten im Leistungsbereich über Möglichkeiten weiterer Beitragseinnahmen (z. B. Maschinensteuer, Wertschöpfungsabgabe) bis hin zu einem grundsätzlich neuen System der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Grundrente). - Das am 1. 1. 1992 in Kraft getretene Rentenreformgesetz 1992 bringt keine grundsätzliche St., sondern führt das bisherige beitragsorientierte Rentensystem im wesentlichen fort. Einzelne Korrekturen betreffen insbes. die neue Rentenformel, die beitragsfreien Versicherungszeiten, die Altersrenten, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten etc. - 2. Sammelbegriff für Überlegungen und Vorschläge für eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens, um die sog. Kostenexplosion aufzuhalten. - Die Vorschläge erstrecken sich auf erweiterte Zuzahlungen der Versicherten im Krankheitsfall (für Zahnersatz, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, stationäre Behandlung), auf die Neuordnung des gegliederten Krankenkassensystems, auf die Beschränkung der Zulassung von Kassenärzten, auf eine Krankenhausreform etc. Die Einführung einer Pflegeversicherung wurde 1992 beschlossen.

 

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