Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Trunkenheit am Arbeitsplatz

alkoholisierter Zustand eines Arbeitnehmers, der es dem Arbeitgeber verbietet, ihn weiter zu beschäftigen. Gibt der Arbeitnehmer durch sein Verhalten (Körperkontrolle, Sprechweise etc.) Anlaß zu der Vermutung, daß er unter Alkoholeinfluß steht, so muß der Arbeitgeber oder der unmittelbare Fach- und/oder Disziplinarvorgesetzte darüber entscheiden, ob der Mitarbeiter ohne Gefahr für sich und andere seiner Tätigkeit weiter nachgehen kann. - 1. Kündigung: Ist Genuß von Alkohol im Dienst verboten (z. B. aufgrund einer Arbeitsordnung), kann Trunkenheit am Arbeitsplatz bei vorheriger Abmahnung nach den Umständen des Falles die verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Hat der Alkoholmißbrauch krankhaften Umfang, können die Grundsätze über die Kündigung wegen Krankheit (Krankheit II) zur Anwendung kommen (personenbedingte Kündigung). - 2. Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die er bei Ausführung seiner Dienstleistung verursacht, jedenfalls dann, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (Haftung). - 3. Entgeltfortzahlung: Nach neuerer Auffassung gibt es keinen Erfahrungssatz, wonach Arbeitnehmer eine krankhafte Alkoholabhängigkeit verschuldet hat. Maßgebend ist die Beurteilung im Einzelfall (Entgeltfortzahlung). - 4. Alkoholgenuß im Betrieb kann der Annahme eines Unfalls (§ 548 I RVO, Arbeitsunfall) entgegenstehen, wenn infolge des Genusses von Alkohol der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis fehlt oder wenn der Arbeitnehmer derartig betrunken ist, daß er keine wirtschaftliche Arbeit mehr leisten kann.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Truckverbot
Truppendienstgericht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Partizipationsgeschäft | Taxwert | Rückerstattung | Kostenauswertung | Nachfaßaktion
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum