Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Umsatzgeschäfte

handelsrechtlicher Begriff: Anschaffung und Weiterveräußerung von beweglichen Sachen (Waren) und Wertpapieren. Die Umsatzgeschäfte gehören zu den Grundhandelsgeschäften (§ 1 II 1 HGB), die gewerblich betrieben zum Mußkaufmann machen. Zwischen Anschaffung und Weiterveräußerung muß ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen; die Reihenfolge ist belanglos. Ob die Waren nach Bearbeitung bzw. Verarbeitung oder unverändert weiterveräußert werden, ist gleichgültig. Die angeschaffte Sache muß Gegenstand der Arbeit sein, nicht nur bloße Zutat; keine Umsatzgeschäfte betreiben daher die Lohnhandwerker im Gegensatz zu den Warenhandwerkern und den Fabrikanten.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Umsatzerlös
Umsatzgeschwindigkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : strategische Geschäftsfeldeinheit (SGE) | Weiterversicherung | Zahlungsbilanz | Sichtwechsel | Kapitalkosten
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum