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Umweltbundesamt (UBA)

1974 gegründete Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU); aufgrund des Gesetzes vom 2. 5. 1996 (BGBl I 660) ist Sitz des UBA Dessau in Sachsen-Anhalt. Die Entscheidung über den Vollzug des Umzugs von Berlin nach Dessau fällt der Bundesumweltminister. Errichtet durch Gesetz vom 22. 7. 1974 (BGBl I 1505) m. spät. Änd. - Zu den Aufgaben des UBA gehören u. a. die wissenschaftliche Unterstützung und Beratung des BMU und der Bundesregierung in Fragen des Immissionsschutzes (z. B. im Bereich Luft), der Wasser- und der Abfallwirtschaft. Dabei werden die umweltschädigenden Prozesse und ihre Folgen untersucht, Stoffe werden hinsichtlich ihrer ökologischen Schädlichkeit beurteilt und die Entwicklung neuer (umwelt-schonender) Technologien wird initiiert und unterstützt. Weitere Aufgaben des UBA sind die Sammlung und Speicherung von Umweltdaten und der Aufbau und die Pflege des Umweltplanungs-Informationssystems (UMPLIS) sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit in Umweltfragen etc. Das Amt besitzt selbst keine Vollzugsbefugnisse.

 

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