Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

verdecktes Abzahlungsgeschäft

geschäftliches Vorgehen, bei dem - um das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) zu umgehen - Kreditgeschäft und Teilzahlungskauf (Abzahlungsgeschäft) nicht aufeinander bezogen sind, d. h., die Selbständigkeit des bei der Finanzierungsgesellschaft durch den Abzahlungskäufer beanspruchten Kredits wird betont (verbundene Geschäfte). Der Charakter der Finanzierungs-Teilzahlungen als verschleierte Ratenzahlungen wird geleugnet, um dem Abzahlungskäufer den durch das Verbraucherkreditgesetz gegebenen Schutz zu entziehen; z. B. Rücknahme des betreffenden Gutes durch das Handelsunternehmen bei Nichtzahlung von Raten durch den Käufer, aber Bestehen auf der uneingeschränkten Rückzahlung des als selbständig fingierten Kredits, den der Abzahlungskäufer bei der Finanzierungsgesellschaft in Anspruch genommen hat. - Nach § 18 VerbrKrG ist das Verbraucherkreditgesetz auch in diesem Falle anzuwenden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
verdeckter Ermittler
verdecktes Stammkapital

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Zustandsparameter | Gesetzliche Rentenversicherung | Bilanzberichtigung | Verbrauchsland | statische Bilanz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum