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Weiterbildungskosten

Aufwendungen für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Weiterbildungskosten sind wie Berufsausbildungskosten in beschränktem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Über Weiterbildungskosten in einem erlernten und ausgeübten Beruf vgl. Fortbildungskosten.

 

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