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Zweifamilienhaus

Grundstücksart i. S. des BewG. - 1. Begriff: Wohngrundstück, das nur zwei Wohnungen enthält, auch wenn die zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Wohnungen des Hauspersonals sind nicht mitzurechnen. Die Eigenschaft als Zweifamilienhaus geht nicht verloren, wenn das Grundstück zu eigenen oder fremden gewerblichen oder zu öffentlichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. - 2. Bewertung: Grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren (§§ 76 I, 78 ff. BewG) (Ertragswert II), ausnahmsweise nach dem Sachwertverfahren (§§ 76 III, 83 ff. BewG) (Sachwert II). Das Ergebnis der Bewertung wird in einem Einheitswert festgestellt; vgl. auch Einheitswertzuschlag, Grundstücksbewertung.

 

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