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Austritt

im Gesellschaftsrecht das freiwillige Ausscheiden eines Partners (anders: Ausschließung). - 1. Bei einer Personengesellschaft durch Kündigung gem. Gesellschaftsvertrag; im Einvernehmen mit den übrigen Gesellschaftern ist Aufnahme eines neuen Gesellschafters durch Übertragung des Kapitalanteils möglich. - 2. Bei Vereinen durch Erklärung unter Beachtung der Kündigungsfrist. - 3. Bei Genossenschaften durch Austrittserklärung an den Vorstand auf das Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist. - 4. Bei Aktiengesellschaften durch Verkauf der Inhaberaktie. - 5. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch Abtretung der Geschäftsanteile. - Vgl. auch Ausscheiden eines Gesellschafters.

 

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