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Bankengesetzgebung

Gesamtheit der Normativbestimmungen und Beaufsichtigungsvorschriften für die Kreditwirtschaft. - Ziele: a) Sicherung der Kunden vor Schäden, b) Schutz der Gesamtheit gegenüber Funktionsstörungen im Bankwesen, c) wirtschaftspolitische Beeinflussung der Kreditfunktionen der Banken. Die staatliche Einflußnahme erreicht ihren höchsten Grad in der völligen Verstaatlichung des gesamten Bankwesens (Banksysteme). - Bankengesetzgebung der Bundesrep. D.: War zunächst in zahlreichen Gesetzen verstreut. Bedeutendste gesetzliche Normen für die Kreditwirtschaft sind heute das Bundesbankgesetz (BBankG) vom 26. 7. 1957, das der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zuweist, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft zu regeln mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und das Kreditwesengesetz (KWG) als rechtlicher Rahmen für eine dem Einzelbetrieb zugewandte Bankenaufsicht. Daneben besteht eine Fülle von Sondervorschriften für verschiedene Rechtsformen (Sparkassengesetz, Hypothekenbankgesetz, Schiffsbankgesetz, Gesetz über Kapitalgesellschaften, Gesetz über Bausparkassen) und spezifische Geschäftsarten (Depotgesetz (DepotG), Börsengesetz (BörsG)).

 

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