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bankmäßige Zahlung

Zahlung durch Scheck, Überweisung oder Lastschrift; Gegensatz: Barzahlung. Die Zahlung mittels Überweisung gilt rechtlich erst am Tag der Gutschrift als bewirkt. Bei Scheck und Lastschrift bewirkt die Kontobelastung des Ausstellers bzw. Zahlungspflichtigen die Erfüllung einer Geldschuld. Nimmt der Gläubiger innerhalb der Zahlungsfrist widerspruchslos einen Verrechnungsscheck entgegen, für den Deckung vorhanden ist, so ist damit die Zahlungsfrist auch dann gewahrt, wenn der Gegenwert erst nach Fristablauf gutgeschrieben wird.

 

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