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CO2-/Energiesteuer

1. Begriff: a) Grundlage EU-Richtlinienentwurf für eine CO2-/Energiesteuer: Hintergrund ist die Selbstverpflichtung der Gemeinschaft, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Bisher wurde diese nicht angenommen. Die Einführung machte die Gemeinschaft abhängig von der Ergreifung ähnlicher Maßnahmen in anderen OECD-Mitgliedstaaten, insbes. USA und Japan (sog. Konditionalität). - b) Steuergegenstand sind die fossilen Primärenergieträger und Elektrizität. Die inputorientierte Steuer auf Primärenergieträger umfaßt eine CO2-Komponente (anknüpfend am Kohlenstoffgehalt) und eine Energiekomponente (anknüpfend am Energiegehalt). Die Gesamtbelastung war normiert auf 3$/Barrel Rohöl (rd. 1/6 des damaligen Rohölpreises) entsprechend 0,42 ECU/GJ (Gigajoule), davon 50% Energiesteueranteil (0,21 ECU/GJ) und 50% CO2-Steueranteil (2,81 ECU/t CO2; entsprechend 0,21 ECU/GJ bei 0,075 t CO2/GJ Rohöl). Vorgesehen war eine sechsmalige jährliche Erhöhung dieser Steuersätze um ein Drittel der obigen Sätze (normiert: um jeweils 1 $/Barrel Rohöl bei konstantem ECU/$-Wechselkurs). - c) Ausgestaltung: Die Stromerzeugung sollte outputorientiert besteuert werden, damit wäre der Energieträgereinsatz für Stromerzeugung von der Steuer befreit. Steuerbemessungsgrundlage war die erzeugte elektrische Arbeit (kWh), belastet mit der Energiesteuerkomponente und der CO2-Steuer-Komponente (errechnet aus dem eingesetzten Brennstoff und einem angenommenen Umwandlungswirkungsgrad). Für die Wasserkraft war ein ermäßigter Steuersatz vorgesehen. Erneuerbare Energieträger sollten steuerfrei sein. Die Steuer sollte aufkommensneutral sein. - 2. Für Deutschland liegt der Vorschlag einer ggf. auch im nationalen Alleingang einzuführenden Endenergiesteuer nach dem Energiegehalt durch die Enquete-Kommission "Schutz der Erdatmosphäre" (1994) vor. Der Steuersatz würde erstmalig im Jahre 1996 entsprechend 3$ je Barrel Rohöl erhoben und dann jährlich bis zum Jahr 2005 um 1$ je Barrel Rohöl und danach bis zum Jahr 2020 um 1/2$ je Barrel Rohöl ansteigen. Auch diese Steuervariante ist aufkommensneutral geplant. - Vgl. auch Umweltpolitik.

 

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