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Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank)

bundesunmittelbare selbständige Anstalt; Sitz in Berlin/Bonn. Hervorgegangen aus Zusammenschluß der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank gem. Gesetz vom 27. 8. 1965 (BGBl I 1965 I 1001) und im Rahmen einer Teilprivatisierung umstrukturiert durch DSL-Bank-Gesetz vom 14. September 1989. Danach ist die Bundesrep. Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank) mit mindestens 51% beteiligt, während die neugegründete DSL-Holding AG, deren Aktien einem breiten Publikum zum Kauf angeboten wurden, als atypischer stiller Gesellschafter mit 48% beteiligt ist. - Aufgabe: Förderung der Neuordnung des ländlichen Raumes, insbes. der ländlichen Siedlung. Die Bank gewährt Darlehen und sonstige Finanzierungshilfen; hat das Recht, Rentenbriefe, Pfandbriefe, Kommunalobligationen und sonstige Schuldverschreibungen auszugeben, deren Erfüllung der Bund gewährleistet.

 

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