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Durchgangsarzt

1. Der von den Versicherungsträgern der gesetzlichen Unfallversicherung zwecks Erzielung der bestmöglichen Heilergebnisse bei Unfallverletzten benannte Facharzt, den die Unfallverletzten vor der ersten Inanspruchnahme eines Kassenarztes zu Rate ziehen sollen. Der Durchgangsarzt prüft bei leichten oder anscheinend leichteren Verletzungen, ob durch eine allgemeinärztliche Behandlung der gleiche Erfolg wie bei Inanspruchnahme eines Facharztes erzielt werden kann. - Bei schweren Verletzungen: Verletzungsartenverfahren. - 2. Ein von der Berufsgenossenschaft bzw. den Trägern der Eigenunfallversicherung (Bund, Länder, Gemeinden) ihren Mitgliedern ausdrücklich bezeichneter Arzt (meist Chirurg), dem alle Verletzten, auch solche mit scheinbar geringfügigen Verletzungen, vorzustellen sind, zur Entscheidung, ob Krankenbehandlung ausreicht oder Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Der Versicherte kann unter den Durchgangsarzt des Bezirkes frei wählen.

 

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