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Finanzbedarf

I. Finanzwissenschaft: Die für die öffentlichen Aufgabenträger zur Erfüllung der ihnen im passiven Finanzausgleich übertragenen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel. Der Finanzbedarf ist für den einzelnen öffentlichen Aufgabenträger und für die öffentliche Hand insgesamt zu bestimmen und mit den im Privatsektor zu belassenden Finanzmitteln ins Verhältnis zu setzen (optimales Budget). - Messung des Finanzbedarf öffentlicher Aufgabenträger gestaltet sich infolge der nicht präzisen und erschöpfenden Aufgabenzuständigkeiten schwierig. In der Praxis hilft man sich mit groben (Bedarfs-)Indikatoren: (1) Die Einwohnerzahl ist wichtigster Indikator (Hauptansatz) bei der Messung des Finanzbedarf der Gemeinden (zum Zwecke des kommunalen Finanzausgleichs) und der Länder (zum Zwecke des Länderfinanzausgleichs); z. T. modifiziert durch die Größe der Gebietskörperschaft (Hauptansatzstaffelung). (2) Weitere Indikatoren werden z. T. ergänzend herangezogen (Ergänzungsansätze). - Dem derart gemessenen Finanzbedarf wird im ergänzenden Finanzausgleich die originäre Finanzkraft bzw. Steuerkraft gegenübergestellt; Differenzen zwischen beiden Größen werden z. T. durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen. - Vgl. auch Ausgleichsmeßzahl (relativer F.), Finanzausgleich IV.
II. Finanzplanung: Vgl. Kapitalbedarf.

 

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