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Funktionenplan

1. Begriff: Teil der 1969 eingeführten neuen Systematik der öffentlichen Haushaltspläne (Haushaltssystematik) neben dem Gruppierungsplan. Der Funktionenplan gliedert die Einnahmen und Ausgaben einzelner Titel nach funktionalen Gesichtspunkten. Eine funktionale Kennziffer ermöglicht es, jeden Ansatz im Haushaltsplan dem Funktionenplan zuzuweisen. - 2. Gliederungskennziffern: 0 allgemeiner Dienst; 1 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten; 2 soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung; 3 Gesundheit, Sport, Erholung; 4 Wohnungswesen, Raumordnung, kommunale Gemeinschaftsdienste; 5 Ernährung, Landwirtschaft, Forsten; 6 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen; 7 Verkehrs- und Nachrichtenwesen; 8 Wirtschaftsunternehmen, allgemeine Grund-, Kapital- und Sondervermögen; 9 allgemeine Finanzwirtschaft. - 3. Bedeutung für die politische Programmfunktion eines Haushalts, da sie eine Art Staatsaufgabenkatalog darstellt. - Vgl. auch Funktionenbudget, Funktionenübersicht.

 

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