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Innovationsförderung

1. Begriff: Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die den Unternehmen die Durchführung von Innovationen erleichtern sollen. - 2. Ziele: Stärkung der Fähigkeit und Bereitschaft der Unternehmen, ihre Position im Wettbewerb (insbes. auch im internationalen Wettbewerb) durch innovatorische Bemühungen zu verbessern. Beschleunigung der Realisierung technischen Fortschritts auf Unternehmensebene, bezogen auf die Entwicklung neuer Produktionsverfahren (Verfahrensinnovationen) und/oder neuer Produkte (Produktinnovationen). - 3. Formen: a) Unterstützung der Unternehmen bei eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Unterstützung kann projektbezogen sein, d. h. für bestimmte Projekte, die als förderungswürdig definiert sind, können finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden (Projektförderung, direkte Forschungsförderung). Sie kann aber auch allgemein auf die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsressourcen abzielen, z. B. durch Förderung des Personaleinsatzes (Personalförderung). - b) Förderung der Forschungskooperation oder der Auftragsforschung. Diese Formen der Innovationsförderung wenden sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die keine oder keine ausreichend dimensionierten eigenen Forschungsabteilungen besitzen. - c) Erleichterung des Zugangs zu neuem Wissen durch Beratung und Vermittlung technologischer Informationen (Technologietransferförderung). Damit wird vor allem darauf gezielt, die Verbreitung (Diffusion) technischer Neuerungen zu beschleunigen. - d) Unterstützung bei der Markteinführung neuer Produkte. - 4. Instrumente und Träger: a) In der Bundesrep. D. erfolgt die direkte Projektförderung überwiegend durch zweckgebundene Finanzzuwendungen. Beispiele sind die Fachprogramme des BMBF für Bereiche wie Elektronik, Informationstechnik, Energieforschung u. a. (Zuwendungen in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten). Vergleichbare Fördermaßnahmen gibt es auch auf Ebene der Bundesländer sowie der EU (Gemeinschaftliches Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung). - b) Indirekte Instrumente der Innovationsförderung zielen auf die Beseitigung von (vermuteten) Innovationsengpässen ohne nähere Spezifizierung der Innovationsziele. Hierzu gehören (1) Zuwendungen zu den Personalkosten (in Deutschland derzeit nur für die neuen Bundesländer); (2) Zuwendungen zu den Investitionskosten (Investitionszuschüsse) oder langfristige und zinsgünstige Investitionskredite. (3) Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen oder von Unternehmensbeteiligungen. (4) Steuerliche Erleichterungen wie Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung und Entwicklung dienen. (5) Staatliche Bürgschaften oder Garantien an Unternehmen, um den Zugang zu bankmäßiger Fremdfinanzierung zu erleichtern. - c) Förderung der Informationsbeschaffung durch staatlich finanzierte Beratung oder kostenlose Inanspruchnahme von Technologie-Transfer-Agenturen. Kooperationsförderung insbes. im europäischen Raum durch Programme wie EUREKA.

 

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