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Kautionsversicherung

Bürgschaftsversicherung, Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft (seltener Ausfallbürgschaft) oder einer Garantie durch einen Versicherer nach Prüfung der Vermögensverhältnisse des Versicherungsnehmers, z. B. für die ordnungsmäßige Erfüllung von Kauf-, Werks- und Lieferverträgen, für gestundete Steuern und Zölle. Im Schadenfall Rückgriffsrecht des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer. - Urkunden: Versicherungsvertrag mit dem Schuldner, Bürgschaftsvertrag (hinterlegter Bürgschein) gegenüber dem Gläubiger.

 

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