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Lastschriftverfahren

1. Begriff: Rechnungseinzugsverfahren mittels Lastschrift. Der bankmäßige Zahlungsvorgang wird - anders als bei der Überweisung - vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis des Zahlungspflichtigen. Vorteile des Lastschriftverfahren für den Gläubiger bestehen vor allem darin, daß er den Zeitpunkt der Zahlung bestimmt und somit weiß, wann er über die entsprechenden Gegenwerte verfügen kann. Der Schuldner andererseits ist der Mühe enthoben, seine Zahlungstermine zu überwachen und Überweisungen oder Schecks auszustellen. Er ist allerdings in seinen finanziellen Dispositionen eingeschränkt, da der Zeitpunkt der Belastung seines Kontos durch den Gläubiger bestimmt wird. - 2. Arten: a) Abbuchungsverfahren (Abbuchungsauftragsverfahren): Der Zahlungspflichtige beauftragt seine Bank, die von einem bestimmten Zahlungsempfänger ausgestellten Lastschriften bei Vorkommen zu Lasten seines Kontos einzulösen. Das Abbuchungsverfahren soll dem individuell gestalteten Zahlungsverkehr dienen, z. B. dem Einzug von Forderungen aus einzelnen Lieferungen und Leistungen. Meist wird ein solcher Abbuchungsauftrag nicht für eine einzelne Lastschrift, sondern bis auf Widerruf erteilt. Rückgabe- und Widerspruchsfrist bei erfolgter Kontobelastung entspricht der des Schecks. - b) Einzugsermächtigungsverfahren: Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger schriftlich eine Ermächtigung, auf ihn Lastschriften zu ziehen. Bei diesem Verfahren wird dem Zahlungspflichtigen das Recht eingeräumt, innerhalb einer Frist von 6 Wochen der Belastung zu widersprechen und eine Wiedergutschrift des belasteten Betrages zu verlangen, sofern eine entsprechende Einzugsermächtigung nicht vorlag oder zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Es ist für typische Massengeschäfte gedacht und eignet sich neben dem Einzug regelmäßig wiederkehrender Forderungen, wie z. B. Prämieninkasso der Versicherungsgesellschaften, auch für den Gebühreneinzug von Versorgungsbetrieben, Wohnungsgesellschaften etc. oder bei bargeldloser Zahlung mit Eurocheque-Karte und Unterschrift im Handel. In der Praxis hat das Einzugsermächtigungsverfahren eine wesentlich größere Bedeutung erlangt, da es für die Kreditinstitute rationeller ist als das Abbuchungsverfahren. - Die Lastschrift wird dem belasteten Kunden entweder ausgehändigt, oder die Belastung wird durch Hinweis im Kontoauszug verdeutlicht. Bei Nichteinlösen der Lastschrift (z. B. mangels Deckung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen) Vorlegungsvermerk wie beim Scheck.

 

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