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Liquiditätsplan

1. Begriff: Im Bereich der betrieblichen Teilpläne ist der Liquiditätsplan im Rahmen der Finanzplanung als Einnahmen-/Ausgabenplan einzuordnen, wobei Schnittstellen zum Erfolgs-, Investitions-, Produktions- und Lagerplan bestehen. Aufgrund der von der Unternehmensleitung oder den zuständigen Stabsstellen prognostizierten Vorgaben (Umsätze, Zahlungsziele der Kunden und bei Lieferanten, Einkäufe, nicht ausgenutzte Kreditlinien von Betriebsmittelkrediten, anstehende Investitionen und noch nicht valutierte Darlehen, Darlehenstilgungen) wird geplant, im allgemeinen zunächst in der Form eines mittelfristigen (ein bis vier Jahre) Rahmenplans, der alle erwarteten Zahlungsflüsse in der Prognoseperiode aufnimmt. Dabei nimmt die Planungsunsicherheit proportional zur Entfernung der Planperiode vom Planungszeitpunkt zu. Die kurzfristigen Liquiditätspläne fügen sich in den Rahmenplan ein; sie werden wochen-, monats-, oder quartalsweise bis zu jährlich aufgestellt. - Vgl. auch Musterabbildung. - 2. Zweck: Jederzeitige Sicherstellung der betrieblichen Zahlungsfähigkeit durch Ergreifen rechtzeitiger Vorsorgemaßnahmen aufgrund sich aus dem Liquiditätsplan ergebender Tendenzen. Vorsorgemaßnahmen können sein: (1) Erhöhung von Betriebsmittelkreditlinien, Stellung von Darlehensanträgen; (2) Einflußnahme auf die Zahlungsströme bei Kunden (durch Änderung der Zahlungsbedingungen) oder bei Lieferanten (Übergang von Scheck- auf Wechselzahlung, Verzicht auf Skontierung, Verlängerung der Zahlungsziele); (3) Hinausschiebung nicht unbedingt notwendiger Ausgaben/Investitionen usw.

 

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