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Mittelstandskredit

Kredit an Betriebe des gewerblichen Mittelstandes. - 1. Kurzfristige Mittelstandskredit (Betriebskredite): Meist Personalkredit, v. a. durch gewerbliche Kreditgenossenschaften gewährt, aber auch durch Sparkassen, ländliche Kreditgenossenschaften und die übrigen Kreditbanken. - 2. Langfristige Mittelstandskredit (Investitionskredite): 1949 wurde die IKB Deutsche Industriebank AG mit der Aufgabe gegründet, insbes. kleine und mittlere Unternehmungen mit langfristigen Krediten zu versorgen. Weiterhin wurde 1957 der Deutschen Genossenschaftsbank das Recht zur Ausgabe von Schuldverschreibungen verliehen, deren Erlöse größtenteils dem gewerblichen Mittelstand zugute kommen. Schließlich wurden auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW, KW) und die Lastenausgleichsbank (Deutsche Ausgleichsbank) mit der Vergabe von Mittelstandskredit betraut. Auch öffentliche Kredite werden für den Mittelstandskredit eingesetzt. Sofern nicht hinreichende bankübliche Sicherheiten vorhanden sind, kann auf Bürgschaften insbes. der Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften zurückgegriffen werden. - Vgl. auch Mittelstandsförderung.

 

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