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spezifische Investitionen

Investitionen sind für bestimmte Transaktionen dann spezifisch, wenn sie die Bindung von Kapital erfordern, deren Ertrag von der Fortsetzung dieser Transaktionsbeziehungen abhängt. spezifische Investitionen I. sind dadurch gekennzeichnet, daß ihre Erträge in der nächstbesten Verwendung niedriger ausfallen als in der gegenwärtigen, so daß beim Investor eine Quasirente anfällt. - Zu unterscheiden sind physische und räumliche Spezifität von Anlagen, die Spezifität von Humankapital und Widmungsspezifität. Letztere kommt aufgrund von s. I. eines Transaktionspartners zustande, der ohne diese den Anreiz hätte, sich die Quasirente seines Gegenübers anzueignen. Durch Widmungsspezifität soll die einseitige Abhängigkeit eines Partners durch eine wechselseitige Abhängigkeit der Beteiligten ersetzt werden, was zur Stabilisierung der Transaktionsbeziehung beiträgt. - spezifische Investitionen I. können glaubhafte Zusicherungen im Rahmen langfristiger Verträge bestärken. - Vgl. auch Team-Theorie der Unternehmung 3.

 

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