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Staatsverbrauch

1. Begriff: Teilgröße der Verwendungsseite des Sozialprodukts. Der Staatsverbrauch umfaßt den Wert der der Allgemeinheit ohne spezielles Entgelt zur Verfügung gestellten Dienstleistungen der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung (z. B. Sicherheits-, Unterrichts-, Verwaltungsleistungen, Gesundheitsbetreuung). - 2. Berechnung: Abzug des Wertes der Verkäufe des Staates (hauptsächlich Benutzungsgebühren) und der von ihm selbst erstellten Anlagen vom Produktionswert des Staates: Summe der laufenden Aufwendungen der Institutionen des Staatssektors; dazu rechnen die Einkommen aus unselbständiger Arbeit der beim Staat Beschäftigten (Beamte, Angestellte, Arbeiter, Soldaten, Wehrpflichtige etc.), die von Behörden und Einrichtungen des Staates gezahlten Produktionssteuern (z. B. Kraftfahrzeugsteuer), die Abschreibungen sowie die laufenden Käufe des Staates von Waren und Dienstleistungen (einschl. der Käufe der Sozialversicherung, der Sozialhilfe u. a. Einrichtungen für soziale Sachleistungen zugunsten privater Haushalte sowie des Erwerbs und der Errichtung von militärischen Ausrüstungen und Bauten).

 

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