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Technologietransfer

1. Charakterisierung: Transfer von technischem Wissen zwischen Entstehung und Verwendung im Kombinationsprozeß der Produktionsfaktoren. Technologietransfer bedeutet institutionell den planvollen, zeitlich limitierten, privatwirtschaftlichen oder staatlich unterstützten Prozeß der Diffusion oder Verbreitung von Technologie im Sinne ihrer wirtschaftlichen Nutzbarmachung für Dritte. Die Übertragung erfolgt i. a. durch Rechtsakt (Lizenz-, Know-how-Vertrag etc.). Der Technologietransfer erfolgt entweder innerhalb eines internationalen Unternehmens zwischen Unternehmen oder zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. - 2. Mögliche Bestandteile: (1) technisches Wissen (Blaupausen, Patente, Lizenzen, Know-how); (2) technologische Vermittlung des Objekts (in Form von Spezialmaschinen, Ausrüstungen und sonstigen Gütern bis zur "schlüsselfertigen Fabrik"); (3) Ausbildung von Personal (im ursprünglichen und/oder zu transferierenden System); (4) zur Verfügung gestelltes Kapital bis zum Kompensationsgeschäft. - 3. Bedeutung: Technologietransfer reduziert die Diskrepanz von potentiellem und aktuellem Nutzgrad einer Technologie. Die Verstärkung des Technologietransfer ist auch ein wichtiges Element im Rahmen der Forderungen nach einer Neuen Weltwirtschaftsordnung; Entwicklungsländer sind aufgrund technologischer Rückständigkeit in starkem Maße auf Technologietransfer angewiesen. - Vgl. auch Technologietransferförderung, Innovation, Forschung und Entwicklung.

 

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