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Theorie des Zweitbesten

I. Begriff: Die Theorie des Zweitbesten d. Z. wird im Rahmen der Wohlfahrtsökonomik relevant, wenn das "Erstbeste" in Form des Pareto-Optimums nicht erreichbar ist. Das Optimierungsproblem des Zweitbesten bezieht sich auf eine gesellschaftliche Situation, in der von n Bedingungen für das gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsoptimum mindestens eine nicht erfüllt ist. Tritt diese Situation ein, ist es möglich, daß es bei Erfüllung von n-1 Optimalbedingungen nicht zu einer Annäherung an die optimale Situation, sondern zu einer weiteren Verschlechterung der Marktergebnisse kommt.
II. Wettbewerb: In Chamberlins Modell der monopolistischen Konkurrenz führt die Heterogenität der Güter bei gleichzeitiger Offenheit der Märkte zu Wohlfahrtsverlusten in Form von zunehmenden Überkapazitäten und einer Produktion zu höheren Stückkosten als beim homogenen Polypol. Entsprechend der Theorie des Zweitbesten d. Z. müssen in diesem Fall Marktschranken errichtet werden, damit wenigstens eine "zweitbeste" Situation erreicht wird. - Im Fall des natürlichen Monopols wird anstelle des Pareto-Optimums der vollkommenen Konkurrenz auf das Optimalitätskriterium des Ramsey-Preises abgestellt.
III. Außenhandel: Im Zusammenhang mit der Handelspolitik insofern relevant, als tarifäre Handelshemmnisse im Prinzip durchaus zur Korrektur von verschiedenen Verzerrungen geeignet sind. Sie sind aber immer nur zweitbeste Maßnahmen, es sei denn, die Verzerrung selbst hat mit dem Handel zu tun. - Beispiel: Wenn die Verzerrung darin besteht, daß die gesamtwirtschaftlichen, sozialen Grenzkosten unter dem Preis liegen (etwa wegen positiver externer Effekte), dann kann zwar ein Zoll zu der gewünschten Ausdehnung der heimischen Produktion führen, er führt aber zugleich auf der Nachfrageseite in Form einer Preiserhöhung über den Weltmarktpreis eine neue Verzerrung ein. Eine weitere wichtige Erkenntnis der Theorie des Zweitbesten d. Z. ist, daß eine partielle Beseitigung von Verzerrungen nicht notwendigerweise eine Wohlfahrtsverbesserung bringt. Das im Bereich der Handelspolitik wichtigste Beispiel dafür ist die Errichtung einer Zollunion oder Freihandelszone. Dort werden die Handelshemmnisse nur partiell, nämlich zwischen den Partnerländern, abgebaut, während sie gegenüber Drittländern aufrecht bleiben. Es entsteht neben dem Handelsschaffungseffekt auch ein Handelsumlenkungseffekt, deren Gesamtwirkung durchaus negativ sein kann. - Vgl. auch Handelspolitik III.

 

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