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Anlagenwirtschaft

der Teil der betrieblichen Tätigkeit, der sich mit der Aufgabe der Bestands- und Werterhaltung von Anlagen, deren Leistungsbereitschaft und -fähigkeit befaßt.
I. Arbeitsgebiete: 1. Planung und Neubau von Gebäuden. - 2. Planung und Einrichtung des Maschinenparks (Gebäudelayoutplanung). - 3. Verwaltung, Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung des Anlagenbestandes. Organisatorisch gehören neben den Instandhaltungswerkstätten auch Energie- und Verkehrsbetriebe des Unternehmens zur Anlagenwirtschaft In großen Betrieben wird eine zusammenfassende Hauptabteilung mit der Anlagenwirtschaft beauftragt.
II. Gliederung: Hauptabteilung zweckmäßig zu gliedern nach dem Objektprinzip in Bauabteilung (Gebäude) und Maschinenabteilung (Maschinen), u. U. ergänzt durch eine koordinierende Abteilung für Anlagenplanung und Neubauüberwachung. Die Bauabteilung gliedert sich weiter in Bauplanung, -führung und -betriebe; die Maschinenabteilung umfaßt Maschinenplanung, -betriebsbüro, Instandsetzungswerkstatt, Energiebetriebe, Verkehrsbetriebe. Funktionen der Anlagenwirtschaft sind nur in Zusammenarbeit mit der Fertigungsleitung zu erfüllen, deren Erfordernissen die Anlagenbewirtschaftung entsprechen muß.
III. Arten: 1. Intensive A.: Durch laufende erhebliche Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung soll die Lebensdauer der Anlagen verlängert werden. Zweckmäßig bei langsamem technischem Fortschritt, der vorzeitiges Veralten der Anlagen unwahrscheinlich macht. - 2. Extensive A.: Instandhaltung und Instandsetzung werden vernachlässigt, die Lebensdauer so nicht verlängert; zweckmäßig bei erwartetem schnellem Veralten. Extensive Anlagenwirtschaft bedeutet häufigere Ersatzinvestitionen.
IV. Finanzierung der Anlagen: Kann aus eigenen und fremden Mitteln erfolgen. Bei Eigenfinanzierung können die Abschreibungsgegenwerte, die der Unternehmung jährlich zufließen, zur Finanzierung weiterer Anlagen Verwendung finden; dadurch Ausweitung der Kapazität (Lohmann-Ruchti-Effekt), also Absatzsteigerung erforderlich, anderenfalls Kapitalfehlleitung. Bei Finanzierung der Anlagen durch langfristiges Fremdkapital werden die zufließenden Abschreibungsgegenwerte i. d. R. zur Amortisation Verwendung finden. Wenn eine alte Anlage durch eine neue ersetzt werden muß und die Abschreibungsgegenwerte für die alte Anlage aber nicht auf einem Bankkonto angesammelt wurden, sondern zur Finanzierung neuer Anlagen oder zur Tilgung verwendet wurden, so sind folgende Finanzierungsmöglichkeiten gegeben: Erhöhung des Eigenkapitals, Zurückhaltung von Gewinnen (Selbstfinanzierung) oder Aufnahme von langfristigem Fremdkapital. In der Praxis überschneiden sich diese Finanzierungsmöglichkeiten oft, insbes. werden auch Abschreibungsgegenwerte von den Vermögenswerten, die aus der Verwendung der Abschreibungsgegenwerte der alten Anlage entstanden sind, zur Finanzierung herangezogen.

 

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